Maskentragen bleibt wichtig und bei uns Pflicht!
Aktuell verlangt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) das Tragen von FFP2 Masken in Arztpraxen bis mindestens 7. April 2023.
Viele Untersuchungen belegen, dass das Infektionsrisiko durch das Tragen von FFP2-Masken erheblich reduziert wird, vor allem in Innenräumen. So bleibt es in unserer Praxis auch weiter Pflicht – zu Ihrem eigenen und vor allem zum Schutz aller in unserer Praxis betreuten Patient*innen mit teils sehr hohen Risikofaktoren und der Gefahr eine etwaige Infektion nicht zu überstehen.
Es sollte daher selbstverständlich sein, dass wir keinerlei Ausnahmen zulassen können.
Ihr Praxisteam